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Vermieter in der Verantwortung

Für den Einbau der Rauchwarnmelder ist in der Regel der Bauherr bzw. Eigentümer/Vermieter des Hauses oder der Wohnung zuständig.
Ausnahme: In Mecklenburg-Vorpommern ist der Mieter für den Einbau verantwortlich. Es sei denn, diese Aufgabe übernimmt der Vermieter.

Neben der Pflicht zur Installation ist dafür Sorge zu tragen, dass die installierten Geräte betriebsbereit sind (Kontrolle mind. 1x pro Jahr). Sind die Rauchwarnmelder im Brandfall nicht betriebsbereit, haftet der Vermieter, es sei denn, er kann die jährliche Wartung nachweisen.
Ausnahmen: In Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen obliegt die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der installierten Melder dem unmittelbaren Besitzer, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung.

Hier finden Sie eine Übersicht zur Rauchwarnmelderpflicht in Deutschland und Kaernten / Österreich. Sie haben noch keinen Warnmelder in Ihrem Zuhause? Kein Problem! Das Team von Feuerstein Haustechnik berät Sie gern.

Übersicht Rauchwarnmelderpflicht